Ausschreibung: Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen werden auch ohne HU-Bescheinigung zugelassen

In der aktuellen Ausschreibung zur Veranstaltung hat sich leider im Punkt „7. Fahrzeuge“ ein Fehler eingeschlichen. Korrekt ist folgender Wortlaut: Die Fahrzeuge müssen während der gesamten Veranstaltung für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein und in allen Punkten der Straßenverkehrsordnung (StVO) (07-Kennzeichen ist zugelassen und auch ohne aktuelle HU-Bescheinigung gültig) entsprechen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und Gewähr für die Teilnahme im Falle polizeilicher Beanstandung.

Die Überarbeitung der oben verlinkten PDF-Datei zur offiziellen Ausschreibung folgt in Kürze.